Von einer Formalbeleidigung spricht man, wenn sich die Beleidigung nicht
erst aus dem Inhalt der Äußerung ergibt ("Sie sind nicht in der Lage die
einfachsten Anforderungen zu erfüllen") sondern aus deren Form oder den äußeren Umständen der Äußerung. Das ist regelmäßig der Fall bei Schimpfworten, die eine selbständige Herabsetzung enthalten ("Sie
sind ein Vollidiot") oder bei Schmähkritik.
Eine Formalbeleidigung ist auch dann strafbar, wenn sie im Rahmen der Wahrnehmung berechtigter Interessen, z.B. bei tadelnden Urteilen über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen erfolgt.
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