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Mit Francovich und Bonifaci-Entscheidung werden kurz die EuGH Urteile v. 19.11.1991 (Rs. C-6/90 UND C-9/90) bezeichnet.
NJW 1992, 165
In diesen Entscheidungen hat der EuGH festgestellt, dass die Mitgliedstaaten zum Ersatz derjenigen Schäden verpflichtet sind, die durch fehlende oder nicht ordnungsgemäße Umsetzung von EU-Richtlinien entstanden sind.
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