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Freibeträge, Verfahrenkostenhilfe/Prozesskostenhilfe
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Siehe unter Prozesskostenhilfe, Bedürftigkeit.

2012: Erwerbsfreibetrag § 115 I Nr. 1 b ZPO 187,-
Freibetrag für Partei 411,-

2013:

2024:

Partei:              619,-
Zuschlag 
Erwerbstätige:   282,- Euro

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