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freie Berufe
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.gewerbe)
    

Mit frei werden Berufe bezeichnet, die nicht unter die Gewerbeordnung fallen. Dazu gehören u.a. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte und Architekten. Diesen Berufen ist gemeinsam, dass sie auf einer höheren Ausbildung beruhen und durch die persönliche Mitarbeit des Betriebsinhabers geprägt sind.

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Auf diesen Artikel verweisen: Abfärbung, Steuerrecht * Berufsverbot * Gewerbe/Gewerbebetrieb/gewerblich