logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Ganovenbetrug
(recht.straf.bt)
    

Von Ganovenbetrug spricht man, wenn Gegenstand des Betruges ein rechtswidrig erworbenes Vermögen ist.

Beispiel: A gaukelt dem Dealer B vor er wolle größere Mengen Drogen bei ihm kaufen, wolle aber erst einmal eine Probe zum Prüfen haben. A glaubt ihm das und gibt ihm Drogen im Wert von 100,-. Damit verschwindet A auf Nimmerwiedersehen.

Da auch das rechtswidrige Erlangte von der Rechtsordnung im Verhältnis zu Dritten geschützt wird, fällt eine entsprechende Vermögensschädigung unter den Tatbestand des § 263 StGB.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise