Mit Gefahrenabwehrbehörden werden in Hessen die allgemeinen Verwaltungsbehörden und die Ordnungsbehörden bezeichnet (§ 1 Abs. 1 HSOG..
Auf diesen Artikel verweisen: Eingriffsverwaltung * Eingriffsverwaltung * Ordnungsbehörde * Ordnungsbehörde * Öffentliche Sicherheit und Ordnung * Öffentliche Sicherheit und Ordnung