Verbrechen gegen die persönliche Freiheit das in § 239b StGB mit einer Freiheitsstrafe von mind.
5 Jahren bedroht ist.
Die völkerrechtliche Zulässigkeit von Geiselnahmen, z.B. zur Erzwingung
der Einhaltung von Kriegsrecht, ist umstritten, obwohl sie von der
Genfer Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung verboten ist.
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