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geboren/gekoren
(recht.allgemein)
    

Von geboren spricht man, wenn ein Rechtsobjekt eine bestimmte Eigenschaft ab Entstehung hat, von gekoren spricht man dagegen, wenn eine bestimmte Eigenschaft eines Rechtsobjektes erst durch zusätzliche Handlung entsteht. Z.B. geborene Orderpapiere und gekorene Orderpapiere.

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