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Geldmenge M1/M2/M3
(recht.)
    

Mit Geldmenge M3 wird die Gesamtheit des Geldes

  • im Barumlauf,
  • in Sichteinlagen,
  • in Termineinlagen bis vier Jahren Laufzeit und
  • Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist
bezeichnet.

Die Geldmenge M3 dient

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Auf diesen Artikel verweisen: Fiskalpolitik/Geldpolitik * Offenmarktpolitik * Refinanzierung