logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Gentilen/gents
(recht.allgemein.latein und recht.geschichte.rom)
    

Mit Gentilen (lat. gents) werden die Angehörigen einer einlinigen patrilinearen Verwandtschaftsgruppe (der Sippe) bezeichnet. Im römischen Recht unterschied man zwischen der weiten Gruppe der Gentilen und der engeren der Agnaten.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Zwölftafelgesetz (Duodecim tabulae)