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Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Das GPSG enthält besondere Pflichten für das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten, das selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt.

Eine aktuelle Version findet sich unter http://bundesrecht.juris.de.

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Auf diesen Artikel verweisen: Produkthaftung