logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
gesamtwirtschaftliches Gleichgewichts
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht werden die Stabilität des Preisniveaus, ein hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht und angemessenes Wirtschaftswachstum bezeichnet.

Siehe auch unter magisches Viereck.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Art. 115 GG a.F.