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Geschäftswert, Notariat
(recht.notar)
    

Inhalt
             1. familienrechtliche Beurkundungen

Mit Geschäftswert wird im Notariat der Wert bezeichnet, aus dem sich die Gebühren für die notarielle Tätigkeit ergeben.

1. familienrechtliche Beurkundungen

Aufhebung Gütergemeinschaft: Wert des gemeinsamen Vermögens der Eheleute abzüglich der Schulden, die aber maximal bis Hälfte des Wertes des Gesamtvermögens abgezogen werden.

Beispiel: Wert Aktiv-Vermögen der Frau: Haus 200.000,- Passivermögen: Darlehen 150.000,-. Vermögen ders Mannes 0,-. Gesamtvermögen nach Schulden 50.000,- Aber Begrenzung des Abzugs auf die Hälfte des Vermögens, d.h. auf 100.000,-. Geschäftswert 100.000,- €

Verzicht Zugewinn: Wert des Zugwinnausgleichs.

Beispiel: Gleiche Ausgangslange wie im vorigen Beispiel. Beide Eheleute haben kein Anfangs- und Zuerwerbsvermögen.Der Zugewinn auf Seiten der Frau läge bei 50.000,-. Der Anspruch des Mannes liegt bei 25.000,- und damit der Geschäftswert bei 25.000,-.

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Auf diesen Artikel verweisen: § 36 GNotKG Allgemeiner Geschäftswert