logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (3)
Geschworene
(recht.straf.prozess)
(engl. jury )
    

Mit Geschworene werden ehrenamtliche Richter bezeichnet, die an der Entscheidungsfindung im Strafprozess mitwirken. In Deutschland ist die Bezeichnung "Geschworene" durch "Schöffen" ersetzt worden. Für näheres siehe unter Schöffen.

Früher waren die Geschworenen Mitglieder des sogenannten Schwurgerichts.

Von 1848 bis 1929 bestanden die Schwurgerichte auch in Deutschland aus zwölf Geschworenen und drei Berufsrichtern. Die Geschworenen entschieden über die Schuld, die Berufsrichter über das Strafmaß.

1921 wurden die Schwurgerichte unter Reichsjustizminister Emminger, angeblich aus finanziellen Gründen, wieder abgeschafft (daher auch Emminger´sche Reform). Siehe dazu Wesel, Geschichte des Rechts, Rn. 290.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: juror * intime conviction * Schwurgericht * jury * Jury