Ja, steht ja im Artikel: Eine Beschränkung der Mängelhaftung in den AGB kommt nur für gebrauchte Sachen in Frage, da der § 309 Nr. 8 b NICHT anwendbar ist.
03.09.05 Anonymous:
§ 309 nr. 8b ist für gebrauchte sachen überhaubt nicht anwendbar. er gilt nur für neue sachen! das ist in allen kommentaren( müko,bamberger/ roth..) nachzulesen!