logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Gewerbezulassung
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Trotz der grundsätzlich bestehenden Gewerbefreiheit sind in Deutschland die meisten Gewerbe genehmigungsbedürftig. D.h. der Gewerbetreibende muss einen Antrag auf eine Gewerberlaubnis für sein Gewerbe stellen, die ihm dann bei Vorliegen der Voraussetzungen (z.B. besondere Kenntnisse) erteilt wird.

Diese Einschränkung der Gewerbefreiheit rechtfertigt sich mit dem Schutz des Allgemeinwohls vor unsachgemäßer Gewerbeausübung.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise