logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (1)
Gewissensfreiheit
(recht.oeffentlich.grundrechte)
    

Neben der Glaubensfreiheit gewährt Art. 4 Abs 1 GG auch die Gewissensfreiheit. Daraus folgt der Schutz des Habens, Äußerns und Handelns von bzw. gemäß Gewissensentscheidungen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise