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§ 54 GmbhG Anmeldung und Eintragung der Satzungsänderung
(gesetz.gmbhg.abschnitt-4 und recht.notar.gesetz.gmbh)
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Inhalt
             1. Rubrum mit allen Beteiligten
             2. I. Vorbemerkung
             3. II. Gesellschafterversammlung
             4. III. Beschluss
             5. § 2 Sitz
             6. IV. Versammlungsende
             7. V. Belehrungen

(1) Die Abänderung des Gesellschaftsvertrages ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Der Anmeldung ist der vollständige Wortlaut des Gesellschaftsvertrages beizufügen; er muß mit der Bescheinigung eines Notars versehen sein, daß die geänderten Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages mit dem Beschluß über die Änderung des Gesellschaftsvertrages und die unveränderten Bestimmungen mit dem zuletzt zum Handelsregister eingereichten vollständigen Wortlaut des Gesellschaftsvertrages übereinstimmen.

(2) Bei der Eintragung genügt, sofern nicht die Abänderung die in § 10 bezeichneten Angaben betrifft, die Bezugnahme auf die bei dem Gericht eingereichten Dokumente über die Abänderung.

(3) Die Abänderung hat keine rechtliche Wirkung, bevor sie in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft eingetragen ist.


Für die Anmeldung einer Satzungsänderung werden benötigt:

  1. Anschreiben an das Registergericht mit Hinweis, dass ob die Übermittlung in Vertretung erfolgt (§ 328 Abs. 2 FamFG).
  2. Notariell beurkundete Gesellschafterversammlung mit Gesellschafterbeschluss

    1. Rubrum mit allen Beteiligten

    2. I. Vorbemerkung

    Die Erschienen sind Geselllschafter der im Handelsregsiter des Amtsgerichts Quarkstedt unter HRB 1111 eingetragenen Y-GmbH mit dem Sitz in Quarkstedt.

    An dem zu 100 % eingezahlten Stammkapital in Höhe von 50.000,- sind beteiligt:

    • Orson Wells mit dem Geschäftsanteil Nr. 1 im Nennbetrag von 10.000,- Euro
    • Harrisa Madden mit dem Geschäftsanteil Nr. 2 im Nennbetrag von 40.000,- Euro

    3. II. Gesellschafterversammlung

    Die Erschienen treten unter Erklärung eines Verzichts auf alle durch Gesetz oder Satzung vorgeschriebenen Formen und Fristen für die Einberufung und Abhaltung zu einer Gesellschafterversammlung zusammen.

    4. III. Beschluss

    Die Erschienen beschließen einstimmig folgendes:

    Der Sitz der Gesellschaft wird nach Q-Dorf verlegt.

    § 2 des Gesellschaftsvertrages wird wie folgt neu gefasst:

    5. § 2 Sitz

    Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in Q-Dorf.

    6. IV. Versammlungsende

    Weitere Anträge werden nicht gestellt. Die Gesellschafterversammlung ist beendet.

    7. V. Belehrungen

    Der Notar wies darauf hin, dass die Änderung des Gesellschaftsvertrages erst mit Eintragung in des Handelsregister wirksam wird.

    Der Notar hat über steuerliche Aspekte des Vorganges nicht beraten.

  3. Handelsregisteranmeldung, unterschrieben durch den/die GeschäftsführerIn
  4. Satzungsbescheinigung - mit vollständiger neugefasster Satzung

    Bescheinige ich hiermit gemäß § 54 GmbHG, dass die geänderten Bestimmungen mit dem notariell beurkundetem Beschluss vom ... über die Änderungen des Gesellschaftsvertrages und die unveränderten Bestimmungen mit dem am ... eingereichten vollständigen Wortlaut des Gesellschaftsvertrages übereinstimmen.

  • Hinweis ben: Alle Dokumente müssen signiert Nr. 3 bis 4 auch mit Beglaubigungsvermerk versehen sein. Satzungsgbescheinigung und neugefasste Satzung werden in ein Dokument zusammengefasst.

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  • Auf diesen Artikel verweisen: Satzungsdurchbrechung * Satzungsdurchbrechung * § 181 AktG Eintragung der Satzungsänderung * Kapitalerhöhung, GmbH