1. Vorgründungsgesellschaft
Ab dem Zeitpunkt ab dem sich die zukünftigen Gesellschafter einer GmbH (= Gründer) zu dem Zweck der Gründung einer GmbH zusammenschließen entsteht eine sog. Vorgründungsgesellschaft, in der Regel in der Form einer Gesellschaft bürgelichen Rechts.
Die Gründung vollzieht sich dann in zwei weiteren Schritten:
2. Beurkundung Gründungsprotokoll
Für die Beurkundung des Gründungsprotokolls werden folgende Dokumente benötigt:
- Gründungsprotokoll (=Mantelurkunde)
- Gesellschaftsvertrag
Mit Beurkundung des Gründungsprotokolls entsteht die Vor-GmBH oder kurz GmbH i.G. (= in Gründung).
3. Anmeldung und Eintragung der GmbH
Für die Anmeldung, die nach Nachweis der Einzahlung der Stammeinlagen erfolgen kann, werden benötigt:
- Nachweis der Einzahlung der Stammeinlagen
- Anmeldungsantrag des Geschäftsführers (mit Unterschriftsbeglaubigung
- Gesellschafterliste mit unbeglaubigter Unterschrift des Geschäftsführers.
Mit der Eintragung durch den Rechtspfleger am zuständigen Registergerihct entsteht dann die GmbH und die Haftungsbeschränkung wird wirksam.>
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