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GNotKG KV 24201
(gesetz.gnotkg.kv)
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             1. 24201 Die Gebühr 24200 beträgt .......... 0,3 bis 0,5

1. 24201 Die Gebühr 24200 beträgt .......... 0,3 bis 0,5

Der Beratungsgegenstand könnte auch Beurkundungsgegenstand sein und die Beurkundungsgebühr würde 1,0 betragen.

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