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(recht.zivil.materiell.bt.gesellschaft)
    

Diese Vorzugsanteile gewähren Familienoberhäuptern Vetorechte, Mehrstimmrechte oder Blockaderechte bei Schlüsselsatzungen (z. B. Nachfolge, Fusionen), trotz geringem Kapitalanteil – ideal zur Vermeidung von Patt-Situationen. Sie werden im Gesellschaftsvertrag vereinbart und schützen operative Leitung oder strategische Entscheidungen.

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