|
Von Grenzbebauung spricht man, wenn ein Bauwerk unmittelbar an die Grenze zum Nachbargrundstück gebaut wird. Nicht von Grenzbebauung spricht man, wenn das Bauwerk nur innerhalb der vorgeschriebenen Abstandsfläche gebaut wird. Für die Ausnahmen nach § 6 Abs. 10 HBO ist entschieden, dass es sich um Grenzbebauung handelt.
Werbung:
| |