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Haushaltsdefizit/Defizitquote
(recht.oeffentlich.staat.haushalt)
    

Als Haushaltsdefizit wird die Differenz zwischen den Steuereinnahmen und den Ausgaben eines Staates bezeichnet. Das Haushaltsdefizit muss durch Sparmaßnahmen oder Neuverschuldung ausgeglichen werden.

Als Defizitquote wird das prozentuale Verhältnis des Haushaltsdefizits zum Bruttoinlandsprodukts bezeichnet.

In den EU-Ländern gilt der Stabiliäts- und Wachstumpakt, der vorschreibt, dass das die Defizitquote nicht mehr als 3 % betragen darf. Überschreitet ein Land dieses Grenze wird ein Defizitverfahren durch die EU-Kommission eingeleitet.h

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Auf diesen Artikel verweisen: Defizitverfahren