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Hebesatz/Steuermessbetrag
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.steuer)
    

Mit Hebesatz werden die Prozentsätze bezeichnet aus denen sich, multipliziert mit dem Steuermessbetrag, die zu zahlende Gewerbe- bzw. Grundsteuern, ergeben. Die Hebesätze werden von den Gemeinden festgelegt.

Der Steuermessbetrag (= Steuermesszahl) ist ein ein bestimmter Prozent-Anteil aus dem Wert des zu besteuernden Objekts (bei Einfamilienhäsuern werden z.B. 2,6 Promille des Einheitswerts angesetzt). Der Steuermessbetrag ergibt sich aus dem Gesetz (§§ 14, 15 GrStG bzw. § 11 GewStG).

Beispiel: A hat ein Einfamilienhaus, dass einen Einheitswert von 3.000,- hat. Es liegt in der Gemeinde A, die einen Hebesatz von 240 % hat.

Aus dem Einhweitswert x 2,6 Promille errechnet sich der Grundsteuermessbetrag mit 7,80 Euro.

Multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde A ergibt sich eine zu zahlende Grundsteuer von 18,72 Euro pro Jahr.

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Auf diesen Artikel verweisen: Gewerbesteuer/Verhältnis Einkommenssteuer * Gewerbesteuer/Verhältnis Einkommenssteuer