Mit höherer Gewalt bezeichnet man ein von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares Ereigniss dem nicht rechtzeitig mit angemessenen und zumutbaren Maßnahmen begegnet werden konnte.
Auf diesen Artikel verweisen: § 7 StVG Haftung des Halters, Schwarzfahrt * Verkehrsunfall/Verkehrsunfallprozess