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hoheitlicher Eingriff
(recht.oeffentlich.staatshaftung)
    

Hoheitlicher Eingriff ist jedes hoheitliche Handeln. Es kann sich dabei um Maßnahmen, Rechtsakte oder Realakte handeln. Zum Begriff hoheitlich vergleiche mit hoheitliche Maßnahme als Voraussetzung eines Verwaltungssaktes.

Umstritten ist, ob auch Unterlassen ein hoheitlicher Eingriff sein kann.

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Auf diesen Artikel verweisen: enteignender Eingriff * enteignungsgleicher Eingriff * Folgenbeseitigungsanspruch (FBA)