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Identitätsgarantie
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Identitätsgarantie wird eine Verfassungsnorm bezeichnet, die den Schutz der Teile einer Verfassung gewährleistet, die den unveränderlichen Kern bilden. In der deutschen Verfassung ist in Art. 79 Abs. 3 GG eine Identitäsgarantie normiert.

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