logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (2)

Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten

10.04.08 info: Stimmt. Danke für den Hinweis. Wird mit dem nächsten Update geändert.
10.04.08 Anonym: Es handelt sich um § 906 BGB!

Werbung: