logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Imperialismus
(recht.allgemein)
    

Mit Imperialismus wird ein wirtschaftliches und machtpolitische Handeln bezeichnet, dass nach maximaler Ausdehnung des Herrschaftsgebietes strebt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise