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Inland
(recht.oeffenetlich.staat)
    

Inhalt
             1. Staatsrecht
             2. Deutschs Steuerrecht

1. Staatsrecht

Mit Inland wird das Gebiet eines Staates im Gegensatz zum Ausland bezeichnet.

2. Deutschs Steuerrecht

Im Sinne des Steuerrechs zählt zum Inland auch der Festlandsockel soweit er zur Rohstoffgewinnung genutzt wird.

Hinsichtlich der Umsatzsteuer zählen die Freihäfen, die Hoheitsgewässer und bestimmte festgelegte Gebiete (Helgoland, Büsingen) nicht zum Inland.

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Auf diesen Artikel verweisen: Ausländer/Inländer