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Der Insolvenzplan ist ein Instrument der Insolvenzordnung (InsO), das zur Befriedigung der Gläubiger von der InsO abweichende Regelungen erlaubt (§ 217 InsO). Dabei kann der Insolvenzplan nicht nur eine Liquidation sondern auch einen Vergleich regeln, der eine Fortführung des Unternehmens ermöglicht.
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