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Jagdrecht
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
(engl. game law )
    

Mit Jagdrecht wird das im Bundesjagdgesetz sowie den Jagdgesetzen der Länder geregelt Recht bezeichnet, Wild aufzusuchen, ihm nachzustellen, es zu Erlegen und es zu Fangen.

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Auf diesen Artikel verweisen: game law