logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
John-Doe-Verfahren
(recht.allgemein)
    

Mit John-Doe-Verfahren wird im amerikanischen Recht eine zivilrechtliche Klage gegen unbekannt bezeichnet. Dabei muss eine begründete Klage gegen unbekannt in der Hauptsache eingereicht werden. Aufgrund dieser Klage entscheidet das Gericht dann, ob der Kläger einen Anspruch auf Auskunft über die Identität des Beklagten hat. Dieses Verfahren spielt z.B. bei Urheberrechtsverletzungen im Internet eine Rolle, in denen der Kläger in der Regel nur die dynamisch vergebene IP-Adresse kennt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise