logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Jugendarrest
(recht.straf.prozess.jugend)
    

Der Jugendarrest ist das schärfste Zuchtmittel im Jugendstrafrecht. Die nächste Stufe ist die Jugendstrafe.

Der Arrest ist im Gegensatz zur Jugendstrafe keine Strafe, daher wird er nicht im Strafregister sondern nur im Erziehungsregister vermerkt.

Der Jugendarrest kann als Freizeitarrest bis zu zwei Wochen, als Kurzarrest bis zu vier Tagen und als Dauerarrest bis zu 4 Wochen verhängt werden (§ 16 JGG).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe * Jugendgerichtsgesetz (JGG)