logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Jugendschutz
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.jugend)
    

Mit Jugendschutz wird der gesetzliche Schutz von Jugendlichen vor Gefahren für ihr seelisches, geistiges oder körperliches Wohl bezeichnet, so wie er im Jugendschutzgesetz und im Jugendmediendienststaatsverrtrag normiert ist.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise