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jus gentium
(recht.voelker und recht.allgemein.latein)
    

Mit jus gentium (lat.) wird das Völkergemeinrecht bezeichnet, d.h. das Recht, das allen Völkern (= Zgentes) gemeinsam ist. (Vgl. Inst. 1.2.1).

Davon abzugrenzen ist das Völkerrecht.

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