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justitiae dilatio est quaedam negatio
(recht.allgemein.prozess und recht.allgemein.latein und recht.geschichte.rom.grundsatz)
    

Mit justitiae dilatio est quaedam negatio (lat.) wird der römisch-rechtliche Grundsatz bezeichnet, dass die Verzögerung der Rechtsgewährung einer Verweigerung gleichkommt.

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