logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Kapitalnehmer
(recht.allgmein.wirtschaft)
    

Als Kapitalnehmer werden private Unternehmen oder öffentliche Institutionen (z.B. Länder bezeichnet) bezeichnet, die sich von privaten Anlegern Geld leihen (siehe unter Anleihe/Staatsanleihe).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Ratingagentur