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KI-Verordnung - VERORDNUNG (EU) 2024/1689
(recht.)
    

Inhalt
       1. Verbotene und hochriskante KI-Anwendungen
       2. Ausnahmen und Strafen

Die EU-Verordnung 2024/1689 (AI Act) schafft ab August 2026 einheitliche Regeln für KI-Systeme im EU-Binnenmarkt. Sie fördert menschenzentrierte, vertrauenswürdige KI, schützt Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte (Datenschutz, Nichtdiskriminierung) und ermöglicht freien Verkehr sicherer KI-Produkte.

1. Verbotene und hochriskante KI-Anwendungen

Verboten: Manipulative KI (subliminale Werbung, die Entscheidungen untergräbt) und biometrische Kategorisierung sensibler Merkmale (Rasse, Religion aus Gesichtsdaten).

Beispiel Anwendbarkeit: Ein Fitness-App-Filter zur Haarfarbe-Kategorisierung (Blond/Farbe) ist erlaubt als Nebenfunktion eines Online-Shops. Dagegen verboten: Eine KI, die Polizisten Religion aus Gesichtsdaten zuordnet.

Hochrisiko-KI (z. B. Kreditscoring, Bildungsbewertung, biometrische Identifikation) benötigt: Risikomanagement, biasfreie Daten, Transparenz, menschliche Aufsicht, CE-Kennzeichnung und EU-Registrierung.

2. Ausnahmen und Strafen

Echtzeit-Gesichtserkennung zu Strafverfolgungszwecken (z. B. Terrorverdacht) ist mit gerichtlicher Genehmigung für schwere Straftaten (mind. 4 Jahre Haft) zulässig. Nationale Behörden überwachen; Verstöße kosten bis 35 Mio. €.

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