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Kindesunterschiebung ist die Bezeichnung für einen Fall der
Personenstandsfälschung gemäß § 169 StGB. Hierbei erweckt der Täter mittels
Täuschung den Eindruck, dass ein Kind das leibliche Kind einer Frau sei, die
dieses nicht geboren hat. Z.B. durch Vertauschen von Säuglingen in der
Klinik.
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