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Koalition iSd Staatsorganisationsrecht
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Koalition bezeichnet die Zusammenarbeit von mindestens zwei Parteien in einem Parlament bei der Regierungsbildung. In der Regel wird eine Koalition nur dann eingegangen wenn einer Partei für die Alleinregierung die notwendigen Stimmen fehlen. Trotzdem kann es auch bei eine absoluten Mehrheit zu Koalitionen kommen.

Zur Wirksamkeit von Koalitionsverträgen siehe hier.

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Auf diesen Artikel verweisen: Opposition * Koalitionsvereinbarung/Koalitionsvertrag