logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Konkurrentenklage
(recht.oeffentlich.verwaltung.prozess)
    

Inhalt
             1. negative Konkurrentenklage
             2. positive Konkurrentenklage
             3. Mitbewerberklage

Mit Konkurrentenklage wird eine Klage bezeichnet, deren Klagebegehren auf eine Konkurrenzsituation zurückgeht. Man unterscheidet zwischen der positiven Konkurrentenklage, der negativen Konkurrentenklage und der Mitbewerberklage.

1. negative Konkurrentenklage

Von einer negativen Konkurrentenklage spricht man, wenn jemand mittels einer Anfechtungsklage versucht ein Begünstigung eines Dritten aus der Welt zu schaffen, ohne selbst die Begünstigung zu begehren. Richtige Klageart je nach Art der Begünstigung die Anfechtungsklage oder eine allgemeine Leistungsklage auf Unterlassung bzw. Beseitigung der Begünstigung (= Unterlassungsklage).

2. positive Konkurrentenklage

Von einer positiven Konkurrentenklage spricht man, wenn der Kläger in einer Konkurrenzsituation mittels Verpflichtungsklage eine Leistung fordert, die sein Konkurrent auch bekommen hat.

3. Mitbewerberklage

Kann eine begehrte Leistung nicht mehrfach vergeben werden, spricht man von einer Mitbewerberklage. Zutreffende Klageart ist hier je nach Begehren zunächst die Verpflichtungs- bzw. Leistungsklage. Ob hier eine zusätzliche Anfechtung des Bescheids an den Konkurrenten notwendig ist, ist umstritten. Dafür spricht, dass grundsätzlich die Gewährung an den Konkurrenten aus der Welt geschafft werden muss um diese dem Kläger zu gewähren. Nach h.M. kann dies nur auf diesem Weg geschehen (so z.B. OVG Lüneburg NJW 1992). Nach anderer Ansicht besteht ein Anspruch auf Gewährung nur, soweit auch ein Anspruch gegen die Verwaltung auf Beseitigung des Verwaltungsaktes besteht, so dass die Erhebung einer Verpflichtungsklage genügt um im Falle einer Verurteilung die Aufhebung des VA durch die Verwaltung zu erreichen sei (siehe Kopp/Schenke VwGO § 42 Rn. 48; Hufen, § 15 Rn. 6)

Zu den Besonderheiten im Beamtenrecht siehe unter Konkurrentenklage im Beamtenrecht.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Konkurrentenklage im Beamtenrecht * Drittanfechtungsklage * Drittanfechtungsklage * Zweistufentheorie