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Grundsätzlich unterscheidet man auf Landesebene zwischen den allgemeinen Verwaltungsbehörden und den Sonderverwaltungsbehörden/Fachbehörden (z.B. Landesamt für Umwelt und Geologie). Dabei sind die allgemeinen Verwaltungsbehörden immer dann zuständig, wenn keine Sonderverwaltungsbehörde zuständig ist.
| allgemeine Verwaltungsbehörden | Sonderverwaltungs-Behörden |
| Oberstufe |
Landesministerien/Landesregierung und Landesrechnungshof |
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| Mittelstufe |
Regierungspräsident, Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen | Landesamt für Umwelt und Geologie, Landeskriminalamt usw. In anderen Bundesländern die Oberschulämter |
| Unterstufe |
Landrat und Bürgermeister im Rahmen der Auftragsangelegenheiten, Finanzämter, die Landräte als Behörden der Landesverwaltung | |
Die Sonderverwaltungsbehörden sind den Ministerien nachgeordnet und gehören zu den Landesoberbehörden.
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