logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Lastschrift
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Lastschrift wird die aufgrund einer Einzugsermächtigung des Berechtigten vorgenommene Einziehung eines Betrages vom Konto des Berechtigten bezeichnet. Für weiteres siehe unter Lastschriftverfahren.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise