Beispiel: "Dem angefochtenen Urteil kann nicht entnommen werden, ob der dargelegten Anforderung in § 1 Abs. 1 Nr. 1 1. WaffV durch waffentechnische Konstruktion überhaupt entsprochen werden kann."
(...)"Die - vom erkennenden Senat aufgrund der Annahme, dass das Revisionsgericht die erwähnten Umstände als sog. "legal facts" selbst aufklären dürfte, jedenfalls für zweckmäßig erachtete - Zurückverweisung der Sache an den Verwaltungsgerichtshof zur weiteren Sachaufklärung käme allerdings dann nicht in Betracht, wenn es auf deren Ergebnis aus Rechtsgründen nicht ankäme. Dies ist indes nicht der Fall."(BVerwG, Urteil vom 06.11.2002 - 6 C 8.02)