|
BGH v. 24.6.2026 BeckRs 2026, 15813: Das Leibrentenversprechen führt nicht zu einer rechtlich maßgeblichen Weiternutzungs des Grundstückes
Amtlicher Leitsatz:
Ein dem Erblasser im Zusammenhang mit der Übertragung eines Grundstückes gegebenes Leibrentenversprechen führt – auch, wenn es durch eine Reallast an dem übertragenen Grundstück besichert wird – nicht zur rechtlich maßgeblichen Weiternutzung des Grundstückes durch den Erblasser und hindert deshalb die Annahme einer fristauslösenden Leistung im Sinne des § BGB § 2325 Abs. BGB § 2325 Absatz 3 Satz 2 BGB nicht. (Rn. BECKRS Jahr 2026 Nummer 15813 Randnummer 13)
Werbung:
|