Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare.
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Bearbeiten02.05.08 info: | Das ist eine Frage des Glaubens bzw. der Weltanschauung. Insofern hat der Tatbestand der Störung der Totenruhe vor dem Hintergrund der Glaubensfreiheit seine Berechtigung.
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30.04.08 Anonym: | tote sind ja wohl nichts anderes mehr als dünger
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