logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (2)

Name*:
Kommentar:
AntiSpamFeld Text bitte löschen!
02.05.08 info: Das ist eine Frage des Glaubens bzw. der Weltanschauung. Insofern hat der Tatbestand der Störung der Totenruhe vor dem Hintergrund der Glaubensfreiheit seine Berechtigung.
30.04.08 Anonym: tote sind ja wohl nichts anderes mehr als dünger

Werbung: