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Lizenzanalogie
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Lizenzanalogie bezeichnet man eine Möglichkeit der Schadensberechnung bei der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten (z.B. Markenrecht und Urheberrecht), bei der die Schadenshöhe auf den Betrag festgesetzt wird, der den Kosten für eine reguläre Lizenzierung der Nutzung des verletzten Rechts entspricht (BGH, Urteil v. 23.06.2005 -I ZR 263/02).

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