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Artikel Diskussion (4)

Zu diesem Artikel gibt es 4 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten

12.01.20 Käsekuchen : Vielen Dank! Kurz und knackig!
14.03.09 Anonym: Diese Definitionen sind juristisch korrekt und vermitteln eine Übersicht. Die Ausdrucksweise ist verständlich. Sehr gut!
24.02.08 Anonym: Nicht sehr aufschlussreich...
08.02.07 Anonym: Es wäre sehr viel verständlicher wenn man hier Beispiele Geben würde und die Beziehung der stattsorgane zum Gesetzgebungsverfahren der Gesetzeeibeziehen würde. Dieser Text war für mich nicht aufschlussreich genug.

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