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Diskussion (4) |
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Zu diesem Artikel gibt es 4 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten12.01.20 Käsekuchen : | Vielen Dank! Kurz und knackig!
| 14.03.09 Anonym: | Diese Definitionen sind juristisch korrekt und vermitteln eine Übersicht. Die Ausdrucksweise ist verständlich. Sehr gut!
| 24.02.08 Anonym: | Nicht sehr aufschlussreich...
| 08.02.07 Anonym: | Es wäre sehr viel verständlicher wenn man hier Beispiele Geben würde und die Beziehung der stattsorgane zum Gesetzgebungsverfahren der Gesetzeeibeziehen würde. Dieser Text war für mich nicht aufschlussreich genug.
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Stand 2021-05-14
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